Wer in der Schweiz Personal anstellt, wird automatisch zur Abrechnungsstelle fuer die Sozialversicherungen. Auf jedem Lohn fallen Beitraege an, die der Arbeitgeber teilweise selbst traegt und teilweise dem Mitarbeitenden vom Bruttolohn abzieht. Das System ist auf mehrere Saeulen und Versicherungstraeger verteilt, was den Ueberblick anfangs erschwert. Dieser Leitfaden zeigt, welche Beitraege zwingend sind, wie sie sich grob aufteilen und wo die Anmeldung erfolgt. Eine saubere Abrechnung ist Teil von Lohn und Personal in der Buchhaltung und Voraussetzung fuer eine korrekte Lohnabrechnung erstellen .

Erste Saeule: AHV, IV und EO

Die erste Saeule sichert die Existenz im Alter, bei Invaliditaet und beim Tod. Sie umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO), die Erwerbsausfall bei Militaerdienst, Mutterschaft oder Vaterschaft deckt. Diese drei Bereiche werden gemeinsam abgerechnet.

Der Beitrag wird je zur Haelfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Es gibt keine Lohnobergrenze: Auch auf hohen Loehnen fallen die vollen Prozente an. Details zur Berechnung findest du im Beitrag zu den AHV/IV/EO-Beitraegen .

ALV und Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) finanziert Taggelder bei Stellenverlust sowie Massnahmen wie Kurzarbeit. Auch hier teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag haelftig.

Anders als bei der AHV gibt es bei der ALV eine Lohnobergrenze. Bis zu einem versicherten Maximallohn gilt der ordentliche Satz. Auf Lohnteilen darueber wird teilweise ein reduzierter Solidaritaetsbeitrag erhoben. Massgebend ist immer der zum jeweiligen Zeitpunkt geltende Satz, den die Ausgleichskasse kommuniziert.

Berufliche Vorsorge: BVG

Die berufliche Vorsorge (BVG) bildet die zweite Saeule und ergaenzt die AHV-Rente. Sie ist ab einem bestimmten Mindestjahreslohn obligatorisch. Mitarbeitende werden bei einer Pensionskasse versichert, die Sparbeitraege sowie Risikoleistungen fuer Tod und Invaliditaet finanziert.

Die Beitraege steigen mit dem Alter der versicherten Person und werden mindestens zur Haelfte vom Arbeitgeber bezahlt. Viele Betriebe uebernehmen einen groesseren Anteil. Die genauen Saetze stehen im Vorsorgereglement der gewaehlten Pensionskasse, da das BVG nur Mindestleistungen vorschreibt.

Unfallversicherung: UVG

Die Unfallversicherung (UVG) deckt Heilkosten und Erwerbsausfall nach Unfaellen. Sie unterscheidet zwei Bereiche:

  • Berufsunfall (BU): Diesen Beitrag traegt immer der Arbeitgeber.
  • Nichtberufsunfall (NBU): Diese Praemie wird in der Regel dem Mitarbeitenden abgezogen und gilt ab einer bestimmten woechentlichen Arbeitszeit.

Die Praemiensaetze haengen vom Betriebsrisiko ab und werden vom Versicherer festgelegt. Wer wenig arbeitet und nicht NBU-versichert ist, sollte ueber die Krankenkasse abgesichert sein.

Familienzulagen

Mit den Familienzulagen beteiligt sich der Staat an den Kosten fuer Kinder. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen. Die Abrechnung laeuft ueber eine Familienausgleichskasse (FAK), und die Beitraege werden in den meisten Kantonen vollstaendig vom Arbeitgeber getragen. Die Saetze sind kantonal unterschiedlich. Mehr dazu im Beitrag zu Familienzulagen und FAK .

Beitragssaetze und Aufteilung

Die folgende Tabelle gibt einen groben Ueberblick, wer welche Versicherung traegt. Die konkreten Prozentsaetze ergeben sich aus den jeweils geltenden Vorgaben und dem Reglement der Vorsorge- und Unfallversicherer.

VersicherungZweckAufteilung
AHV/IV/EOAlter, Invaliditaet, Erwerbsersatzje zur Haelfte
ALVArbeitslosigkeit, Kurzarbeitje zur Haelfte
BVGberufliche Vorsorge (2. Saeule)mind. Haelfte Arbeitgeber
UVG (BU)Berufsunfallnur Arbeitgeber
UVG (NBU)Nichtberufsunfallmeist Arbeitnehmer
Familienzulagen (FAK)Kinder- und Ausbildungszulagenmeist nur Arbeitgeber

Der Arbeitgeberanteil ist ein Personalaufwand und gehoert in die Lohnbuchhaltung. Die Arbeitnehmerabzuege mindern den Nettolohn und werden gesammelt an die Kassen weitergeleitet. Wie diese Posten ins Konto fliessen, zeigt der Ueberblick zu den Lohnnebenkosten in der Schweiz sowie die Arbeitgeberbeitraege im Kontenrahmen .

Anmeldung bei der Ausgleichskasse

Bevor der erste Lohn fliesst, muss sich der Betrieb bei einer AHV-Ausgleichskasse anmelden. Diese rechnet AHV, IV, EO und ALV ab und ist meist auch fuer die Familienzulagen zustaendig. So gehst du vor:

  1. Ausgleichskasse waehlen: je nach Branche eine Verbandskasse oder die kantonale Kasse.
  2. Betrieb anmelden: mit Angaben zur Rechtsform, etwa Einzelfirma oder GmbH/AG, und gegebenenfalls dem Handelsregister.
  3. BVG und UVG abschliessen: Pensionskasse und Unfallversicherer separat organisieren.
  4. Akontobeitraege: Die Kasse stellt unterjaehrige Vorauszahlungen, die mit der Jahresabrechnung ausgeglichen werden.

Die Ausgleichskasse meldet versicherungsrelevante Daten weiter; die MWST (Mehrwertsteuer) und die direkten Steuern laufen dagegen ueber die ESTV und sind davon getrennt. Wer die Rechtsform noch nicht festgelegt hat, findet Orientierung unter Einzelfirma oder GmbH waehlen .

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