Grenzgänger sind Personen, die in einem Nachbarland der Schweiz wohnen und in der Schweiz arbeiten. Ihre Besteuerung folgt den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der Schweiz mit Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Liechtenstein. Für KMU mit grenzüberschreitendem Personal ist das einer der heikelsten Bereiche der Lohnverrechnung: Ein falscher Tarif oder eine fehlende Bescheinigung kann rasch zu Nachforderungen oder Doppelbesteuerung führen.

Dieser Beitrag gehört zum Themenbereich MWST und Steuern und ordnet die Grenzgänger-Besteuerung in das übrige Schweizer Steuersystem ein.

DBA-Sonderregeln je Land

LandBesteuerungAbgaben in CH
DeutschlandWohnsitzland D mit 4,5 % CH-Quellensteuerreduzierte Quellensteuer
Frankreich (alt)je nach Kanton, Genf reverseQuellensteuer in CH
Frankreich (neu, ab 2023)Telearbeit bis 40 % wohnsitzbasiertAnpassung der Quellensteuer
Italien (neu, ab 2024)Lohnbesteuerung in CH (80 %) und I (20 %)volle CH-Quellensteuer
Österreichvolle CH-QuellensteuerAnrechnung in AT
LiechtensteinSonderregelbesondere Anwendung

Aktuelle Texte siehe estv.admin.ch und fedlex.admin.ch .

Quellensteuer und Tarife

Grenzgänger ohne Niederlassungsbewilligung unterliegen in der Regel der Quellensteuer, die der Arbeitgeber direkt vom Lohn abzieht. Mehr dazu im Beitrag zur Quellensteuer ausländische Mitarbeitende . Die Tarife hängen vom Wohnsitzkanton-Tarif und den Familienverhältnissen ab.

Anders als bei der Lohnquellensteuer der Grenzgänger ist die Quellensteuer auf ausländische Dividenden zu beurteilen; bei beteiligten Kapitalgesellschaften lohnt sich daher eine saubere Abgrenzung. Wie sich die kantonale und die eidgenössische Ebene generell unterscheiden, zeigt der Beitrag zu Kantonssteuer und Bundessteuer.

Sozialversicherung

Bei Grenzgängern gilt: Arbeitsort entscheidet:

Telearbeit und Homeoffice

Mit der Pandemie ist Telearbeit auch für Grenzgänger zentral geworden. Wesentliche Änderungen:

  • Schweiz und Frankreich: bis 40 % Telearbeit ohne steuerliche Folgen
  • Schweiz und Italien (2024): Telearbeit bis 25 % zulässig
  • Schweiz und Deutschland: bilaterale Verständigung in Arbeit
  • Mehrarbeit im Ausland kann zur Steuerpflicht im Wohnsitzland führen
  • A1 weiter notwendig für Sozialversicherung

Pflichten der Arbeitgeber

  • monatliche Quellensteuer-Anmeldung beim Wohnsitzkanton-Tarif
  • Bescheinigung Form 2041-AS für Frankreich oder Gre-1 für Deutschland
  • Lohnausweis mit korrektem Hinweis
  • BVG- und UVG-Anmeldungen
  • Telearbeitsanteil dokumentieren

Buchhaltung

Im Buchhaltungssystem werden Grenzgänger separat erfasst. Die Lohnverrechnung muss DBA-spezifische Tarife abbilden. Eine ordentliche Doppelte Buchführung erleichtert die Auswertungen. Bei Selbständigen Grenzgängern gelten je nach Konstellation eigene Regeln. Auf Unternehmensebene fliessen die Personalkosten in das Ergebnis ein, das wiederum die Gewinnsteuer für das KMU bestimmt.

Häufige Fehler

  • falscher Quellensteuer-Tarif bei Wohnsitzwechsel
  • Telearbeit ohne A1
  • DBA-Sonderregel nicht angewendet
  • BVG-Auszahlung an Grenzgänger ohne Bewilligung
  • fehlende Bescheinigungen an Wohnsitzland

Fazit

Die Besteuerung von Grenzgängern ist je nach Nachbarland unterschiedlich. Mit aktuellen DBA-Kenntnissen und einer sauberen Lohnverrechnung lassen sich Doppelbesteuerung und Bussen vermeiden. Wer die Lohnverrechnung an ReAI übergeben möchte, findet die passende Lösung unter Preise ansehen .