MwSt-Sätze in der Schweiz (8.1 %, 2.6 %, 3.8 %)
Übersicht der Schweizer MWST-Sätze (Normal, reduziert, Beherbergung) mit Anwendungsbeispielen und Hinweisen zur Rechnungsstellung.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz neue MWST-Sätze. Die Anhebung wurde im Rahmen der AHV-Zusatzfinanzierung beschlossen und betrifft alle drei Sätze. Wer die korrekten Sätze kennt und sauber zuordnet, vermeidet Korrekturen und Aufrechnungen bei der ESTV. Dieser Beitrag gehört zum Themenbereich MWST und Steuern in der Schweiz und zeigt, welche Lieferungen und Leistungen welchem Satz zuzuordnen sind.
Aktuelle Sätze im Überblick
| Satz | Wert | Anwendung |
|---|---|---|
| Normalsatz | 8.1 % | Standard für die meisten Lieferungen und Leistungen |
| Reduzierter Satz | 2.6 % | Lebensmittel, Bücher, Medikamente, Zeitungen |
| Sondersatz Beherbergung | 3.8 % | Hotellerie inkl. Frühstück |
Aktuelle Detailregelungen stehen auf estv.admin.ch und fedlex.admin.ch .
Anwendungsbereich des Normalsatzes
Der Normalsatz gilt für alle steuerbaren Umsätze, die nicht ausdrücklich einem anderen Satz zugewiesen sind. Beispiele:
- Beratungs- und Planungsleistungen
- Verkauf von Elektronik, Kleidung, Möbeln
- Restaurant-Leistungen (vor Ort)
- Software, Lizenzen, IT-Dienstleistungen
- Handwerksleistungen
Reduzierter Satz von 2.6 %
Der reduzierte Satz erfasst Güter und Leistungen des täglichen Bedarfs:
- Lebensmittel und alkoholfreie Getränke
- Bücher, Zeitungen, Zeitschriften (auch elektronisch)
- Medikamente
- Saatgut, Düngemittel
- Tierfutter und lebende Tiere
Wer Lebensmittel im Restaurant verzehrt, zahlt jedoch den Normalsatz. Take-away ist reduziert, sofern die richtige Trennung erfolgt. Diese Abgrenzung ist nur für Unternehmen relevant, die nach der effektiven Methode abrechnen – ob das für Ihr KMU der Fall ist, klärt der Beitrag zur Wahl zwischen effektiver Methode und Saldosteuersatz.
Sondersatz Beherbergung
Der Sondersatz von 3.8 % gilt ausschliesslich für Beherbergungsleistungen, einschliesslich Frühstück. Pauschalangebote (z. B. Halbpension) müssen aufgeteilt oder zum Normalsatz versteuert werden.
Übergangsregeln 2023/2024
Für Leistungen, die teils 2023 (alte Sätze 7.7 % / 2.5 % / 3.7 %) und teils 2024 erbracht wurden, gilt der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Anzahlungen und Schlussrechnungen müssen entsprechend aufgeteilt werden. Mehr dazu im Ratgeber zur Periodenabgrenzung beim Monatsabschluss .
Auswirkungen auf die Rechnung
Auf jeder Rechnung muss klar erkennbar sein:
- Steuersatz pro Position
- Steuerbetrag in CHF
- MWST-Nummer mit Zusatz «MWST»
- bei mehreren Sätzen: Aufteilung pro Satz
- Gesamtbetrag mit MWST
Mehr dazu im Beitrag zu Pflichtangaben auf einer Rechnung . Auf die ausgewiesenen Sätze stützt sich auch der Vorsteuerabzug: Nur korrekt fakturierte und belegte Vorsteuer ist gegenüber der ESTV abziehbar.
Folgen für die Buchhaltung
Die richtige Zuordnung erfolgt am sichersten über klar gepflegte MWST-Codes in der Buchhaltung . Eine ordentliche doppelte Buchführung trennt die Sätze automatisch auf separate Konten.
Praxis-Tipps
- bei neuen Produkten den Satz vor dem ersten Verkauf prüfen
- Mischlieferungen separat ausweisen
- Anzahlungen mit korrektem Stichtag erfassen
- bei der Saldosteuersatzmethode trotzdem den korrekten Satz auf der Rechnung
- Aktualisierungen auf estv.admin.ch regelmässig prüfen
Die richtigen Sätze sind erst dann ein Thema, wenn Ihr Unternehmen überhaupt MWST-pflichtig ist. Wann diese Pflicht greift, erklärt der Beitrag zur Anmeldung der Mehrwertsteuer bei der ESTV.
Fazit
Die richtigen Sätze auf der Rechnung sind eine Frage der Sauberkeit. ReAI ordnet sie automatisch zu. Preise ansehen .