Die Pauschalbesteuerung (Aufwandbesteuerung) ist eine Sonderform der Einkommens- und Vermögensbesteuerung in der Schweiz für ausländische Personen, die hier zwar Wohnsitz nehmen, aber keine Erwerbstätigkeit im Inland ausüben. Selbständige aus dem Ausland können sie unter bestimmten Voraussetzungen wählen, statt ihr weltweites Einkommen ordentlich versteuern zu lassen. Sie ist Teil des Schweizer Steuersystems und reiht sich neben den übrigen Themen rund um MWST und Steuern ein, weicht in Bemessung und Logik aber deutlich von der ordentlichen Veranlagung ab.

Voraussetzungen

KriteriumInhalt
Staatsangehörigkeitnicht Schweizer Bürger
Wohnsitzerstmaliger oder nach 10 Jahren wieder begründeter Wohnsitz in CH
Erwerbstätigkeitkeine Erwerbstätigkeit in der Schweiz
BemessungLebensaufwand statt Einkommen
Mindestgrenze (Bund)421'700 CHF (Stand aktuell)

Alle Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein. Wer auch nur eine davon nicht einhält, etwa weil eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit in der Schweiz aufgenommen wird, fällt automatisch in die ordentliche Besteuerung zurück.

Quelle: Art. 14 DBG. Aktuelle Werte siehe estv.admin.ch und fedlex.admin.ch .

Bemessungsgrundlage

Anstelle des effektiven Einkommens wird auf den Lebensaufwand abgestellt. Bemessen wird nach:

  • siebenfacher Wohnungsmiete oder Eigenmietwert
  • mindestens dreifachem Pensionspreis bei Hotelaufenthalt
  • mindestens 421'700 CHF Bundesgrenze
  • Vergleichsrechnung mit Einkünften aus CH (Kontrollrechnung)
  • Vermögenssteuer ebenfalls auf Pauschalbasis

Die Kontrollrechnung stellt sicher, dass die Pauschale nie tiefer ausfällt als die ordentliche Steuer auf bestimmte inländische Einkünfte (etwa Schweizer Liegenschaften, Wertschriften oder Renten). Massgebend ist jeweils der höhere Betrag. Bei Erwerbsaufnahme in der Schweiz endet die Pauschalbesteuerung sofort.

Kantonale Unterschiede

Die Pauschalbesteuerung ist auf Bundesebene geregelt, wird aber kantonal sehr unterschiedlich gehandhabt. Mehrere Kantone haben sie nach Volksabstimmungen abgeschafft, andere bieten sie weiterhin an. Wer eine Pauschalbesteuerung erwägt, sollte die Wahl des Kantons sorgfältig prüfen:

  • abgeschafft: ZH, BS, BL, AR, SH
  • weiter zugelassen: VD, VS, GE, TI, LU u. a.
  • unterschiedliche Mindestgrenzen
  • unterschiedliche Multiplikatoren
  • jährliche Anpassung möglich

Da der Wohnsitzkanton über die effektive Steuerbelastung entscheidet, lohnt sich vorab ein Blick auf das Zusammenspiel von Kantonssteuer und Bundessteuer . Bund, Kanton und Gemeinde greifen jeweils auf dieselbe pauschal ermittelte Bemessungsgrundlage zu.

Verhältnis zu anderen Besteuerungsformen

Wer hingegen in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit als Selbständiger oder über eine GmbH aufnimmt, verliert das Recht auf Pauschalbesteuerung. Auch Grenzgänger fallen nicht darunter, siehe Beitrag zu Grenzgänger Steuerregeln .

Wer Beteiligungen oder ausländische Wertschriften hält, sollte zudem die Behandlung der Quellensteuer auf ausländische Dividenden im Auge behalten, da diese Einkünfte über die Kontrollrechnung relevant werden können. Für vermögende Privatpersonen kann statt der Pauschale auch eine Holdingstruktur mit Steuerprivilegien eine Alternative sein.

Verbindung zu Sozialversicherungen

Pauschalbesteuerte Personen sind in der Regel nicht erwerbstätig in der Schweiz. AHV-Beiträge fallen nur als Nichterwerbstätige an, mit eigener Bemessung nach Vermögen und Renteneinkommen. Mehr zu den AHV-Pflichten steht im Beitrag zu AHV/IV/EO-Beiträge .

Vor- und Nachteile

  • Planungssicherheit durch fixe Bemessung
  • administrative Vereinfachung ohne globale Einkünfte
  • politisch umstritten und teils abgeschafft
  • kein Erwerb in der Schweiz möglich
  • Kontrollrechnung kann zu höherer Steuer führen

Praxis-Tipps

  • Wahl des Wohnsitzkantons frühzeitig prüfen
  • Verfügung über Pauschale beim Steueramt einholen
  • Vermögensanlagen schweizweit dokumentieren
  • internationale Steuerberatung empfohlen
  • jährliche Vergleichsrechnung dokumentieren

Fazit

Die Pauschalbesteuerung ist ein Spezialinstrument für vermögende Ausländer ohne Erwerb in der Schweiz. Sie ersetzt nicht eine sorgfältige Steuer- und Vermögensplanung und sollte stets im Zusammenhang mit den übrigen Regeln zu MWST und Steuern betrachtet werden. Wer eine moderne Buchhaltungslösung sucht, findet die passende unter Preise ansehen .