Schweizer Unternehmen können steuerliche Verluste während sieben Jahren mit zukünftigen Gewinnen verrechnen. Diese Regelung mildert Ertragsschwankungen und erleichtert insbesondere Start-ups und jungen KMU die Steuerplanung: Wer in der Aufbauphase Verluste schreibt, zahlt erst dann Gewinnsteuer, wenn die vorgetragenen Verluste aufgebraucht sind. Damit ist der Verlustvortrag eines der wirksamsten Instrumente der Steuerplanung im Bereich MWST und Steuern.

Grundregel

AspektInhalt
Frist7 Jahre nach Verlustentstehung
Reihenfolgeälteste Verluste zuerst
Anwendungdirekte Bundessteuer und Kantonssteuern
Begünstigtejuristische Personen und Selbständigerwerbende
Vortragnicht handelbar oder übertragbar

Rechtsgrundlage: Art. 31 und Art. 67 DBG. Texte siehe fedlex.admin.ch und estv.admin.ch . Die Kantone wenden die Frist parallel an, der Verlustvortrag wirkt also gleichzeitig gegen die Kantons- und die Bundessteuer.

Wer profitiert?

Sowohl AGs und GmbHs als auch Einzelfirmen und Personengesellschaften können Verluste vortragen:

  • Kapitalgesellschaften: Verlustvortrag wirkt gegen künftige steuerbare Gewinne
  • Einzelfirmen: Verlust wirkt sich auf das übrige Einkommen aus
  • Holdings: Verluste auf Stufe Holding möglich
  • Verluste aus Liegenschaften: Sonderregel je Kanton
  • Sanierung: spezielle Regeln nach Art. 67 Abs. 2 DBG

Wie der Verlustvortrag im Zusammenspiel mit dem Beteiligungsabzug genutzt wird, zeigt der Beitrag zur Holdingstruktur und Steuerprivilegien. Die Grundlagen, wie ein KMU überhaupt besteuert wird, erklärt der Beitrag zur Gewinnsteuer für KMU. Mehr zur Wahl der Rechtsform steht in den Beiträgen zu Selbständig machen und GmbH gründen .

Reihenfolge der Verrechnung

Bei mehreren Verlustjahren wird der älteste Verlust zuerst verrechnet:

  • 7-Jahres-Frist je Verlustjahr separat
  • pro Jahr nur bis zur Höhe des steuerbaren Gewinns
  • Restverluste bleiben bis Fristablauf bestehen
  • nach Fristablauf verfallen sie endgültig
  • bei Sanierungsleistungen unbeschränkter Vortrag möglich

Wichtig ist die saubere Trennung der Verlustjahre: Jeder Jahresverlust hat seine eigene siebenjährige Lebensdauer. Ein Verlust aus dem ersten Geschäftsjahr verfällt also früher als ein Verlust aus dem dritten. Wer die ältesten Verluste konsequent zuerst verrechnet, nutzt die Frist optimal aus und vermeidet, dass am Ende verrechenbare Beträge ungenutzt verfallen.

Praxisbeispiel

Eine GmbH erzielt 2020 einen Verlust von 100'000 CHF. In den Folgejahren:

  • 2021: Verlust 30'000 CHF, kein Abzug
  • 2022: Gewinn 50'000 CHF → Verrechnung mit 2020-Verlust
  • 2023: Gewinn 60'000 CHF → Restverlust 2020 (50'000) abziehen
  • 2024: Gewinn 40'000 CHF → 2021-Verlust verrechnen
  • 2027: Frist für 2020 läuft ab, allfälliger Rest verfällt

Das Beispiel zeigt, dass nicht jeder Gewinn sofort versteuert werden muss, solange Verlustvorträge bestehen. Erst wenn alle anrechenbaren Verluste verbraucht oder verfallen sind, fällt wieder Gewinnsteuer an.

Buchhaltung und Steuererklärung

Die Verluste werden in der jährlichen Steuererklärung als Vortrag deklariert. Voraussetzung ist eine ordentliche Doppelte Buchführung nach OR und ein klar geführter KMU-Kontenrahmen . Der Steuerberater dokumentiert die Verlustsalden in einer Verlust-Übersicht, die Verlustjahr, ursprünglichen Betrag, jährliche Verrechnung und Restsaldo festhält. Diese Übersicht ist die Grundlage dafür, dass die Steuerverwaltung den Vortrag akzeptiert.

Sonderfälle

  • Wechsel der Rechtsform: Verlustvorträge müssen nicht in jedem Fall fortbestehen
  • Mantelhandel (Verlustkauf): nicht zulässig
  • Sanierungsfälle mit unbeschränktem Vortrag
  • Beteiligungsabschreibungen
  • internationale Verluste mit Doppelbesteuerungsabkommen

Beim Mantelhandel verweigert die Steuerverwaltung den Verlustvortrag, wenn eine Gesellschaft praktisch nur wegen ihrer Verluste übernommen wird und ihre bisherige Tätigkeit aufgibt. Verluste sind also an die wirtschaftliche Kontinuität des Unternehmens gebunden.

Fazit

Die 7-Jahres-Verlustverrechnung ist ein wichtiges Instrument der Steuerplanung in der Schweiz. Wer in den ersten Jahren Verluste schreibt, sollte die Salden präzise dokumentieren und die älteste Verlustfrist im Auge behalten. Wer die Buchhaltung professionell aufstellen möchte, findet die passende Lösung unter Preise ansehen .