Die berufliche Vorsorge (BVG) ist die zweite Säule der Schweizer Altersvorsorge. Für Arbeitgeber besteht Anschlusspflicht, sobald ein Arbeitnehmer eine bestimmte Lohngrenze überschreitet.

Wer ist BVG-pflichtig?

KriteriumWert (Stand 2024)
Eintrittsschwelle Jahreslohn22'050 CHF
Versichertes Alterab 1. Januar nach dem 17. Geburtstag (Risiko), ab 25 (Sparen)
Koordinationsabzug25'725 CHF
Versicherter Lohn (max.)62'475 CHF im obligatorischen Bereich
Maximaler Jahreslohn obligatorisch88'200 CHF

Die genauen Beträge werden regelmässig angepasst. Aktuelle Werte stehen auf bsv.admin.ch und kmu.admin.ch .

Beitragssätze nach Alter

Die obligatorischen Altersgutschriften steigen mit zunehmendem Alter:

  • 25–34 Jahre: 7 %
  • 35–44 Jahre: 10 %
  • 45–54 Jahre: 15 %
  • 55–65 Jahre: 18 %

Diese werden auf den versicherten Lohn (Jahreslohn minus Koordinationsabzug) berechnet. Mindestens die Hälfte trägt der Arbeitgeber.

Wahl der Vorsorgeeinrichtung

KMU müssen sich einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen. Optionen:

  • Sammelstiftung einer Versicherung (häufigste Wahl)
  • Branchenstiftung für bestimmte Wirtschaftszweige
  • Eigene Stiftung ab gewisser Grösse
  • Stiftung Auffangeinrichtung als Auffanglösung

Bei der Wahl spielen Beitragsplan, Verzinsung, Kosten und Dienstleistungen eine Rolle. Der Arbeitnehmer hat ein Mitspracherecht über die Personalkommission.

Pflichten als Arbeitgeber

  • Anschluss vor dem ersten Arbeitstag
  • Anmeldung jedes neuen Mitarbeitenden
  • Lohnmeldung bei Lohnänderungen
  • Abrechnung der Beiträge (gleiche Anteile Arbeitgeber/Arbeitnehmer)
  • Zahlung an die Vorsorgeeinrichtung
  • jährliche Lohnsummenmeldung

Die Verbuchung erfolgt parallel zu AHV/IV/EO. Mehr zur Lohnverarbeitung steht im Beitrag zur Lohnabstimmung vor der Meldung .

Überobligatorischer Bereich

Über das gesetzliche Minimum hinaus können freiwillige Leistungen versichert werden:

  • höhere Sparbeiträge
  • Risikoleistungen (Tod, Invalidität)
  • variable Lohnbestandteile
  • Boni und Provisionen
  • Lohnteile über der BVG-Maximalgrenze

Diese Leistungen sind im Vorsorgereglement festgelegt und für KMU ein wichtiges Personalinstrument.

Buchhaltung und Jahresabschluss

Die Beiträge werden monatlich abgegrenzt und auf einem eigenen Sozialversicherungskonto erfasst. Die Verteilung folgt dem Schweizer KMU-Kontenrahmen, siehe Kontenrahmen . Bei der Erstellung des Jahresabschlusses für kleine Unternehmen werden noch nicht bezahlte Anteile als Rückstellung gebildet.

Fazit

Die BVG ist mehr als nur eine Pflicht. Sie ist ein Personal- und Vorsorgeinstrument. Wer sauber wählt und korrekt abrechnet, baut Vertrauen bei den Mitarbeitenden auf. ReAI bringt die Buchung in Einklang mit der Lohnabrechnung. Preise ansehen .