BVG / Pensionskasse als Arbeitgeber
Was Arbeitgeber zur BVG wissen müssen, von der Anschlusspflicht über Beitragssätze bis zur Wahl der Vorsorgeeinrichtung.
Die berufliche Vorsorge (BVG) ist die zweite Säule der Schweizer Altersvorsorge. Für Arbeitgeber besteht Anschlusspflicht, sobald ein Arbeitnehmer eine bestimmte Lohngrenze überschreitet.
Wer ist BVG-pflichtig?
| Kriterium | Wert (Stand 2024) |
|---|---|
| Eintrittsschwelle Jahreslohn | 22'050 CHF |
| Versichertes Alter | ab 1. Januar nach dem 17. Geburtstag (Risiko), ab 25 (Sparen) |
| Koordinationsabzug | 25'725 CHF |
| Versicherter Lohn (max.) | 62'475 CHF im obligatorischen Bereich |
| Maximaler Jahreslohn obligatorisch | 88'200 CHF |
Die genauen Beträge werden regelmässig angepasst. Aktuelle Werte stehen auf bsv.admin.ch und kmu.admin.ch .
Beitragssätze nach Alter
Die obligatorischen Altersgutschriften steigen mit zunehmendem Alter:
- 25–34 Jahre: 7 %
- 35–44 Jahre: 10 %
- 45–54 Jahre: 15 %
- 55–65 Jahre: 18 %
Diese werden auf den versicherten Lohn (Jahreslohn minus Koordinationsabzug) berechnet. Mindestens die Hälfte trägt der Arbeitgeber.
Wahl der Vorsorgeeinrichtung
KMU müssen sich einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen. Optionen:
- Sammelstiftung einer Versicherung (häufigste Wahl)
- Branchenstiftung für bestimmte Wirtschaftszweige
- Eigene Stiftung ab gewisser Grösse
- Stiftung Auffangeinrichtung als Auffanglösung
Bei der Wahl spielen Beitragsplan, Verzinsung, Kosten und Dienstleistungen eine Rolle. Der Arbeitnehmer hat ein Mitspracherecht über die Personalkommission.
Pflichten als Arbeitgeber
- Anschluss vor dem ersten Arbeitstag
- Anmeldung jedes neuen Mitarbeitenden
- Lohnmeldung bei Lohnänderungen
- Abrechnung der Beiträge (gleiche Anteile Arbeitgeber/Arbeitnehmer)
- Zahlung an die Vorsorgeeinrichtung
- jährliche Lohnsummenmeldung
Die Verbuchung erfolgt parallel zu AHV/IV/EO. Mehr zur Lohnverarbeitung steht im Beitrag zur Lohnabstimmung vor der Meldung .
Überobligatorischer Bereich
Über das gesetzliche Minimum hinaus können freiwillige Leistungen versichert werden:
- höhere Sparbeiträge
- Risikoleistungen (Tod, Invalidität)
- variable Lohnbestandteile
- Boni und Provisionen
- Lohnteile über der BVG-Maximalgrenze
Diese Leistungen sind im Vorsorgereglement festgelegt und für KMU ein wichtiges Personalinstrument.
Buchhaltung und Jahresabschluss
Die Beiträge werden monatlich abgegrenzt und auf einem eigenen Sozialversicherungskonto erfasst. Die Verteilung folgt dem Schweizer KMU-Kontenrahmen, siehe Kontenrahmen . Bei der Erstellung des Jahresabschlusses für kleine Unternehmen werden noch nicht bezahlte Anteile als Rückstellung gebildet.
Fazit
Die BVG ist mehr als nur eine Pflicht. Sie ist ein Personal- und Vorsorgeinstrument. Wer sauber wählt und korrekt abrechnet, baut Vertrauen bei den Mitarbeitenden auf. ReAI bringt die Buchung in Einklang mit der Lohnabrechnung. Preise ansehen .