Familienzulagen sind in der Schweiz ein gesetzlicher Lohnzuschlag für Mitarbeitende mit Kindern. Sie werden von der Familienausgleichskasse (FAK) finanziert und vom Arbeitgeber zusammen mit dem Lohn ausbezahlt.

Mindestbeträge nach FamZG

ZulagenartMindestbetrag pro Monat
Kinderzulage (bis 16 Jahre)215 CHF
Ausbildungszulage (16-25 Jahre)268 CHF
Geburtszulageje nach Kanton
Adoptionszulageje nach Kanton
Erhöhte Beträge in einzelnen Kantonenbis 360 CHF

Quelle: Familienzulagengesetz (FamZG) und bsv.admin.ch .

Kantonale Unterschiede

Die Kantone legen über den Bundesmindestbetrag hinausgehende Beträge fest. Die Wahl der zuständigen FAK richtet sich nach dem Arbeitsort:

  • Genf, Waadt, Wallis: höhere Beträge möglich
  • einzelne Kantone mit Geburts- und Adoptionszulagen
  • bei Filialen: FAK des jeweiligen Standorts
  • Beiträge der Arbeitgeber zwischen 1,0 % und 3,0 %
  • vollständig vom Arbeitgeber getragen

Antrag und Auszahlung

  1. Mitarbeiter beantragt Zulagen mit Geburtsurkunde des Kindes
  2. Arbeitgeber leitet Antrag an FAK weiter
  3. FAK prüft und bewilligt die Auszahlung
  4. Arbeitgeber zahlt Zulagen monatlich mit Lohn aus
  5. Erstattung über Sozialversicherungsabrechnung

Die Auszahlung erfolgt zusammen mit dem Lohn und wird im Lohnausweis ausgewiesen.

Anspruchsberechtigung

Anspruch hat in der Regel ein Elternteil, vorrangig der erwerbstätige in der Schweiz. Bei Doppelbezug:

  • erwerbstätige Person hat Vorrang vor nicht erwerbstätiger
  • bei beiden erwerbstätig: Eltern wohnen mit Kind zusammen entscheiden über Bezugsperson
  • gleicher Wohnort: höheres Einkommen vorrangig
  • Kanton mit höheren Zulagen kann Differenz auszahlen
  • bei Auslandskind: nur in EU/EFTA und Vertragsstaaten

Auch Selbständige sind FAK-pflichtig und haben selbst Anspruch.

Erfassung im Lohnausweis

Die Familienzulagen werden im Lohnausweis in Ziffer 1 als Lohnbestandteil ausgewiesen. AHV-pflichtig ja, BVG-pflichtig nein (FamZG-Zulagen sind koordinationsfrei). Mehr dazu im Beitrag zum Lohnausweis Schweiz .

Buchhaltung

In der KMU-Buchhaltung werden Familienzulagen über folgende Konten erfasst:

  • Lohnaufwand (brutto inkl. Zulagen)
  • Verbindlichkeit FAK
  • Erstattung FAK gegen Lohnaufwand
  • separate Konten je Sozialversicherungsträger
  • Abstimmung im Monatsabschluss

Eine saubere Doppelte Buchführung und ein klarer KMU-Kontenrahmen helfen dabei.

Häufige Fehler

  • Antrag verspätet, Nachzahlung nur 5 Jahre rückwirkend
  • falsche Kanton-FAK gewählt
  • Zulagen vergessen bei Wechsel des Arbeitgebers
  • Doppelbezug bei Eltern nicht koordiniert
  • Auslandskinder ohne Anspruchsprüfung

Fazit

Familienzulagen sind ein wichtiger Bestandteil der sozialen Absicherung. Eine saubere Lohnverrechnung mit korrekter FAK-Anbindung schützt Arbeitgeber und Mitarbeiter vor Nachzahlungen. Wer die Lohnverrechnung an ReAI übergeben möchte, findet die passende Lösung unter Preise ansehen .