Geschäftsfahrzeug: Privatanteil korrekt buchen
Privatanteil am Geschäftsfahrzeug in der Schweiz, von der Pauschale bis zur Buchung in der Lohnverrechnung.
Der Privatanteil am Geschäftsfahrzeug ist in der Schweiz seit 2022 mit einer einheitlichen Pauschale von 0,9 % pro Monat geregelt. Die korrekte Erfassung wirkt auf MWST, Lohnausweis und Steuererklärung.
Pauschale ab 2022
| Komponente | Wert |
|---|---|
| monatlicher Pauschalsatz | 0,9 % des Kaufpreises (exkl. MWST) |
| jährlich | 10,8 % |
| Mindestbetrag | 150 CHF pro Monat |
| Anwendung | gilt auch für Arbeitsweg, kein separater Aufrechnungsbedarf |
Quelle: SSK-Praxisfestlegung und estv.admin.ch .
Berechnungsbeispiel
Ein Mitarbeiter erhält einen Geschäftswagen mit Kaufpreis 50'000 CHF (exkl. MWST).
- Privatanteil pro Monat: 50'000 × 0,9 % = 450 CHF
- jährlich: 5'400 CHF
- Erfassung im Lohnausweis Ziffer 2.2
- gilt automatisch auch für den Arbeitsweg
- Mindestpauschale 150 CHF nicht relevant
Wer alternativ ein Bordbuch führt, kann die effektive Privatnutzung abrechnen. Der Aufwand ist allerdings hoch.
MWST-Folgen
Die Privatnutzung gilt als entgeltliche Leistung mit MWST-Pflicht. Der Privatanteil ist auf den Bruttobetrag inkl. MWST hochzurechnen und in der MWST-Abrechnung zu deklarieren:
- Privatanteil 450 CHF + 8,1 % = 486,45 CHF pro Monat brutto
- MWST 36,45 CHF zu deklarieren
- Erfassung in Ziffer 200 als Eigenverbrauch
- Vorsteuer auf Anschaffung und Betrieb voll möglich
- Korrektur in der MWST-Schlussabrechnung
Mehr zur laufenden Abrechnung steht im Beitrag zur MWST-Abrechnung quartalsweise oder halbjährlich .
Buchung im KMU
Im Buchhaltungssystem laufen alle Aufwände voll auf das Aufwandskonto. Der Privatanteil wird einmal monatlich gegen ein Ertragskonto gebucht:
- Soll: Forderung gegen Mitarbeiter (oder Lohnaufwand)
- Haben: Privatanteil Geschäftsfahrzeug
- separates Konto im KMU-Kontenrahmen
- monatliche Buchung statt Jahreskorrektur
- Abstimmung mit dem Lohnausweis
Lohnausweis und AHV
Der Privatanteil ist sowohl AHV- als auch lohnsteuerpflichtig. Im Lohnausweis erscheint er in Ziffer 2.2. Für die AHV gilt der Bruttobetrag inkl. MWST. Die korrekte Erfassung in der Lohnverrechnung ist essenziell, damit der Mitarbeiter die richtige Bescheinigung erhält.
Häufige Fehler
- Aufpreis statt Brutto-Kaufpreis als Basis
- MWST-Aufrechnung vergessen
- Bordbuch nicht lückenlos geführt
- Mindestpauschale ignoriert
- doppelte Erfassung von Arbeitsweg
Fazit
Mit der Pauschale 0,9 % ist der Privatanteil einfach zu berechnen, aber präzise zu buchen. Die Verbindung zu Lohnverrechnung und MWST muss zentral organisiert sein. Wer die Buchhaltung professionell aufstellen möchte, findet die passende Lösung unter Preise ansehen .