Der Privatanteil am Geschäftsfahrzeug ist in der Schweiz seit 2022 mit einer einheitlichen Pauschale von 0,9 % pro Monat geregelt. Die korrekte Erfassung wirkt auf MWST, Lohnausweis und Steuererklärung.

Pauschale ab 2022

KomponenteWert
monatlicher Pauschalsatz0,9 % des Kaufpreises (exkl. MWST)
jährlich10,8 %
Mindestbetrag150 CHF pro Monat
Anwendunggilt auch für Arbeitsweg, kein separater Aufrechnungsbedarf

Quelle: SSK-Praxisfestlegung und estv.admin.ch .

Berechnungsbeispiel

Ein Mitarbeiter erhält einen Geschäftswagen mit Kaufpreis 50'000 CHF (exkl. MWST).

  • Privatanteil pro Monat: 50'000 × 0,9 % = 450 CHF
  • jährlich: 5'400 CHF
  • Erfassung im Lohnausweis Ziffer 2.2
  • gilt automatisch auch für den Arbeitsweg
  • Mindestpauschale 150 CHF nicht relevant

Wer alternativ ein Bordbuch führt, kann die effektive Privatnutzung abrechnen. Der Aufwand ist allerdings hoch.

MWST-Folgen

Die Privatnutzung gilt als entgeltliche Leistung mit MWST-Pflicht. Der Privatanteil ist auf den Bruttobetrag inkl. MWST hochzurechnen und in der MWST-Abrechnung zu deklarieren:

  • Privatanteil 450 CHF + 8,1 % = 486,45 CHF pro Monat brutto
  • MWST 36,45 CHF zu deklarieren
  • Erfassung in Ziffer 200 als Eigenverbrauch
  • Vorsteuer auf Anschaffung und Betrieb voll möglich
  • Korrektur in der MWST-Schlussabrechnung

Mehr zur laufenden Abrechnung steht im Beitrag zur MWST-Abrechnung quartalsweise oder halbjährlich .

Buchung im KMU

Im Buchhaltungssystem laufen alle Aufwände voll auf das Aufwandskonto. Der Privatanteil wird einmal monatlich gegen ein Ertragskonto gebucht:

  • Soll: Forderung gegen Mitarbeiter (oder Lohnaufwand)
  • Haben: Privatanteil Geschäftsfahrzeug
  • separates Konto im KMU-Kontenrahmen
  • monatliche Buchung statt Jahreskorrektur
  • Abstimmung mit dem Lohnausweis

Lohnausweis und AHV

Der Privatanteil ist sowohl AHV- als auch lohnsteuerpflichtig. Im Lohnausweis erscheint er in Ziffer 2.2. Für die AHV gilt der Bruttobetrag inkl. MWST. Die korrekte Erfassung in der Lohnverrechnung ist essenziell, damit der Mitarbeiter die richtige Bescheinigung erhält.

Häufige Fehler

  • Aufpreis statt Brutto-Kaufpreis als Basis
  • MWST-Aufrechnung vergessen
  • Bordbuch nicht lückenlos geführt
  • Mindestpauschale ignoriert
  • doppelte Erfassung von Arbeitsweg

Fazit

Mit der Pauschale 0,9 % ist der Privatanteil einfach zu berechnen, aber präzise zu buchen. Die Verbindung zu Lohnverrechnung und MWST muss zentral organisiert sein. Wer die Buchhaltung professionell aufstellen möchte, findet die passende Lösung unter Preise ansehen .