Ein konsolidierter Konzernabschluss zeigt die wirtschaftliche Lage einer Unternehmensgruppe so, als handle es sich um ein einziges Unternehmen. In der Schweiz ist er ab bestimmten Grössenkriterien gesetzlich vorgeschrieben.

Pflicht nach OR

KriteriumSchwellenwert
Bilanzsumme20 Mio. CHF
Umsatzerlöse40 Mio. CHF
Vollzeitstellen250 im Jahresdurchschnitt
Wenn 2 Kriterien in 2 aufeinanderfolgenden Jahren überschrittenKonsolidierungspflicht
Befreiung möglichbei Einbeziehung in höheren Konzernabschluss

Rechtsgrundlage: Art. 963 ff. OR. Vollständige Texte siehe fedlex.admin.ch .

Konsolidierungspflicht

Ein Mutterunternehmen muss konsolidieren, wenn es eines oder mehrere Tochterunternehmen kontrolliert und die Schwellenwerte überschreitet. Zur Kontrolle zählen Stimmrechtsmehrheit, Bestellungsrechte oder Beherrschungsverträge. Mehr zur Rechnungslegung steht im Beitrag zu OR-Rechnungslegung 957-963b .

Konsolidierungsmethoden

  • Vollkonsolidierung für Tochterunternehmen mit Beherrschung
  • Quotenkonsolidierung für Gemeinschaftsunternehmen (zulässig nach OR)
  • Equity-Methode für assoziierte Unternehmen mit massgeblichem Einfluss
  • Anschaffungskosten-Methode bei kleineren Beteiligungen
  • Eliminierung interner Geschäfte und Salden zwingend

Die Wahl der Methode richtet sich nach dem gewählten Rechnungslegungsstandard.

Anerkannte Standards

Der Konzernabschluss kann nach OR oder nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung erstellt werden:

  • Swiss GAAP FER für Schweizer KMU und Mittelstand
  • IFRS für börsenkotierte und international ausgerichtete Konzerne
  • US GAAP in Ausnahmefällen
  • OR mit ergänzenden Angaben
  • die Wahl ist im Anhang offenzulegen

Praxis-Schritte

  1. Konzernkreis definieren mit Beteiligungsquote
  2. Kontenrahmen vereinheitlichen, siehe KMU-Kontenrahmen
  3. Reportingpaket je Tochter mit Stichtag
  4. Eliminierung interner Salden
  5. Konsolidierte Bilanz, ER und Anhang erstellen

Sonderthemen

  • Fremdwährungsumrechnung in CHF
  • Goodwill aus Akquisitionen
  • Latente Steuern, oft besonderer Beratungsbedarf
  • Minderheitsanteile separat ausweisen
  • konsolidierte Mittelflussrechnung

Häufige Fehler

  • vergessene Eliminierung interner Forderungen
  • inkonsistente Bilanzierungsmethoden
  • nicht abgestimmte Stichtage
  • fehlerhafte Goodwill-Bewertung
  • unvollständige Offenlegung im Anhang

Fazit

Ein Konzernabschluss schafft Transparenz und ist für mittelgrosse und grössere Gruppen Pflicht. Wer die Buchhaltung in den Tochtergesellschaften früh standardisiert, vereinfacht den Konsolidierungsprozess. Eine ordentliche Doppelte Buchführung und eine Jahresrechnung-Checkliste helfen dabei. Wer die Buchhaltung professionell aufstellen möchte, findet die passende Lösung unter Preise ansehen .