Der Lohnausweis ist die zentrale Bescheinigung des Arbeitgebers über das gesamte Jahresentgelt. In der Schweiz wird er nach einem einheitlichen Formular Form. 11 ausgestellt, das die Steuerverwaltung des Wohnsitzkantons des Arbeitnehmers vorschreibt.

Wer stellt den Lohnausweis aus?

Pflichtig sind alle Arbeitgeber, die im Lauf des Kalenderjahres Lohn ausbezahlt haben. Auch bei kurzen Anstellungen oder Praktika ist ein Ausweis zu erstellen.

FristEmpfänger
bis 31. MärzArbeitnehmer (für die Steuererklärung)
auf Verlangendirekt an die kantonale Steuerverwaltung
jährlichbei Quellensteuerpflichtigen zusätzlich an Quellenstelle

Aufbau des Formulars

Der Lohnausweis ist in nummerierte Ziffern gegliedert:

  • Ziffer 1: ordentlicher Lohn
  • Ziffer 2.1–2.3: Gehalts- und Bonuskomponenten
  • Ziffer 3: Sachleistungen / Naturalbezüge
  • Ziffer 4: Beiträge an gebundene Vorsorge (3a) – Arbeitgeber-Anteil
  • Ziffer 7: Andere Leistungen
  • Ziffer 9: Beiträge an AHV/IV/EO/ALV/NBU
  • Ziffer 10: Beiträge BVG
  • Ziffer 11: Quellensteuerabzug
  • Ziffer 12: Berufsauslagen, Spesen
  • Ziffer 13: Spesenvergütungen
  • Ziffer 15: Bemerkungen und Sondersituationen

Die offizielle Wegleitung erscheint jährlich auf estv.admin.ch .

Sachbezüge richtig bewerten

Naturalbezüge sind im Lohnausweis aufzuführen. Beispiele:

  • Verpflegung und Unterkunft (Pauschalwerte gemäss Wegleitung)
  • Geschäftsfahrzeug zur privaten Nutzung (0.9 % des Kaufpreises pro Monat)
  • Mitarbeiteraktien
  • Vergünstigungen (Personalrabatte über üblichem Mass)
  • privat genutzte IT-Geräte

Die Bewertung folgt der Wegleitung 11/2024 der ESTV.

Spesenreglement und Lohnausweis

Bei genehmigtem Spesenreglement durch die kantonale Steuerverwaltung können Pauschalspesen ohne Detailerfassung eingetragen werden. Mehr dazu im Beitrag zum Spesenreglement Schweiz oder im Ratgeber Spesen und Mitarbeiterauslagen in der Buchhaltung .

Elektronische Übermittlung

Mehrere Kantone akzeptieren oder verlangen die elektronische Übermittlung über ELM (einheitliches Lohnmeldeverfahren). Vorteile:

  • gleichzeitige Meldung an Ausgleichskasse, BVG-Stiftung und Steuerverwaltung
  • weniger Erfassungsaufwand
  • Fehlerprüfung im Versandprozess
  • automatische Versionierung
  • klare Bestätigungen

Die Lohnsoftware muss SwissDec-zertifiziert sein.

Praxis-Tipps

Fazit

Der Lohnausweis ist eine der wichtigsten Bescheinigungen für Arbeitnehmer und Steuerverwaltung. Wer das Jahr über sauber bucht, erstellt ihn fast automatisch. ReAI generiert SwissDec-konforme Lohnausweise. Preise ansehen .