MwSt-Pflicht – Wann ist der 100'000 CHF-Schwellenwert relevant?
Praxisleitfaden zur Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz ab 100'000 CHF Jahresumsatz mit Berechnung, Befreiung und Folgen.
Die Schwelle von 100'000 CHF Jahresumsatz ist die wichtigste Grenze im Schweizer Mehrwertsteuerrecht. Wer sie erreicht, wird mehrwertsteuerpflichtig und muss sich bei der ESTV registrieren.
Was zählt zum massgebenden Umsatz?
| Kriterium | Detail |
|---|---|
| Bemessung | weltweiter Umsatz aus steuerbaren Leistungen |
| Schwelle | 100'000 CHF (250'000 CHF bei nicht gewinnstrebigen Vereinen) |
| Berechnung | über die letzten 12 Monate |
| Beginn der Pflicht | Beginn des Geschäftsjahres, in dem absehbar ist, dass die Schwelle überschritten wird |
Maßgeblich sind alle steuerbaren Lieferungen und Leistungen, einschliesslich Auslandsumsätze. Aktuelle Detailregeln stehen auf estv.admin.ch .
Welche Umsätze zählen mit?
Mit eingerechnet werden:
- Lieferungen im Inland (mit allen drei MWST-Sätzen)
- Lieferungen ins Ausland (steuerbefreit, aber zählen)
- Dienstleistungen, soweit Leistungsort Inland
- Eigenverbrauch
- Leistungen an verbundene Unternehmen
Nicht mitgezählt werden:
- ausgenommene Umsätze (z. B. Vermietung von Wohnraum, Gesundheit, Bildung)
- nicht steuerbare Subventionen
- private Erlöse
- Verkauf von Anlagegütern (im Allgemeinen)
Was passiert bei Überschreiten?
Sobald die Schwelle absehbar überschritten wird:
- Anmeldung bei der ESTV innerhalb von 30 Tagen.
- MWST-Nummer mit Zusatz «MWST» wird zugeteilt.
- Erste Abrechnung ab dem Beginn der Steuerpflicht.
- MWST auf allen Rechnungen ausweisen.
- Vorsteuerabzug ab Beginn der Steuerpflicht möglich.
Mehr Details im Beitrag zur Mehrwertsteuer in der Schweiz anmelden .
Befreiung von der Steuerpflicht
Auch unter der Schwelle ist eine freiwillige Eintragung möglich. Das lohnt sich, wenn:
- die Vorsteuern aus Investitionen erheblich sind
- die Kunden vorsteuerabzugsberechtigt sind (B2B)
- die Glaubwürdigkeit gegenüber Geschäftspartnern wichtig ist
- ein schnelles Wachstum erwartet wird
Wer freiwillig eintritt, ist mindestens ein Jahr gebunden.
Sonderregeln
Mehrere Konstellationen erfordern besondere Aufmerksamkeit:
- Gemeinwesen: 100'000 CHF Schwelle nur für Umsätze an Dritte
- Vereine und gemeinnützige Institutionen: 250'000 CHF
- Holdinggesellschaften: ohne aktive Tätigkeit oft nicht steuerpflichtig
- Online-Plattformen: Sonderregeln bei Versandhandel ab 2025
Praxistipps
- Umsatzentwicklung monatlich überwachen
- bei Wachstum die Anmeldung nicht aufschieben
- vor Eintragung Methode wählen (effektiv oder Saldo), siehe Saldosteuersatz: Vereinfachung
- bei Überschreiten erst nach Jahresende: rückwirkende Pflicht und mögliche Bussen
- klare MWST-Codes in der Buchhaltung vorbereiten
- Auswirkungen auf Preise zum Zeitpunkt des Übergangs durchdenken
Fazit
Die 100'000 CHF-Schwelle ist klar, aber leicht zu übersehen. Wer den Umsatz monatlich überwacht, vermeidet Überraschungen. ReAI warnt automatisch bei Annäherung an die Schwelle. Preise ansehen .