Ausländische Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen die in der Schweiz bezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern. Das Verfahren ist im MWSTG geregelt und wird zentral von der ESTV abgewickelt.

Voraussetzungen

VoraussetzungInhalt
Sitz im Auslandkeine Niederlassung in der Schweiz
keine MWST-Pflicht in der CHkeine steuerbaren Leistungen in der Schweiz
ReziprozitätHeimatland muss Schweizer Unternehmen gleichbehandeln
Unternehmerstatusim Sitzstaat steuerpflichtig
Mindestbetrag500 CHF Vorsteuer pro Antrag

Quelle: Art. 107 MWSTG. Aktuelle Liste reziproker Staaten auf estv.admin.ch und fedlex.admin.ch .

Antragsverfahren

  1. Antrag bis 30. Juni des Folgejahres bei der ESTV
  2. Originalrechnungen oder beglaubigte Kopien beilegen
  3. Bescheinigung des Heimatlandes über Unternehmerstatus
  4. Bestellung eines Schweizer Vertreters (Steuervertreter)
  5. Antrag in einer Schweizer Amtssprache

Die ESTV prüft die Anträge und überweist die Rückerstattung in der Regel innerhalb von sechs Monaten.

Welche Vorsteuern sind abzugsfähig?

Anerkannt sind grundsätzlich nur Vorsteuern, die ein Schweizer Unternehmen ebenfalls abziehen könnte:

  • Hotelübernachtungen während Geschäftsreisen
  • Konferenzen, Messeteilnahmen
  • Beratungs- und Anwaltsleistungen
  • Treibstoff für gemietete Fahrzeuge
  • Mietkosten für Lager

Nicht abziehbar sind unter anderem:

  • private Auslagen
  • Bewirtung über die zulässige Quote hinaus
  • Repräsentationsausgaben mit Privatcharakter
  • Käufe für nicht-unternehmerische Zwecke

Reziprozität

Die Schweiz erstattet nur Unternehmen aus Staaten, die ihrerseits Schweizer Unternehmer gleichbehandeln. Die ESTV veröffentlicht eine Reziprozitätsliste:

  • vollumfängliche Reziprozität: EU, Norwegen, UK
  • teilweise Reziprozität: einzelne Branchen
  • keine Reziprozität: keine Erstattung möglich
  • jährliche Aktualisierung
  • bei Zweifel vor Antrag prüfen

Praxis-Tipps

  • Originalbelege getrennt nach Schweizer MWST sammeln
  • frühzeitig Schweizer Steuervertreter bestellen
  • Rechnungen müssen MWST-Pflichtangaben enthalten
  • ggf. Saldosteuersatz-Rechnungen prüfen, siehe Saldosteuersatz
  • Antragsfrist 30. Juni unbedingt einhalten

Verbindung zu anderen Pflichten

Wenn ein ausländisches Unternehmen in der Schweiz steuerpflichtig wird, gelten andere Regeln. Mehr dazu im Beitrag zur MWST-Pflicht ab 100k Schwellenwert und zur klassischen MWST-Anmeldung Schweiz .

Häufige Fehler

  • Antrag nach 30. Juni: keine Erstattung
  • fehlende Bescheinigung Heimatland
  • Belege nicht im Original
  • Vorsteuerabzug bei Bewirtung überzogen
  • kein Schweizer Vertreter benannt

Fazit

Mit etwas Vorlauf ist die Rückerstattung der Schweizer MWST für ausländische Unternehmen ein lohnender Vorgang. Wer regelmässig in der Schweiz einkauft, sollte den Antrag jährlich routinemässig vorbereiten. Wer eine moderne Buchhaltungslösung sucht, findet die passende unter Preise ansehen .