Seit dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz neue MWST-Sätze. Die Anhebung wurde im Rahmen der AHV-Zusatzfinanzierung beschlossen und betrifft alle drei Sätze.

Aktuelle Sätze im Überblick

SatzWertAnwendung
Normalsatz8.1 %Standard für die meisten Lieferungen und Leistungen
Reduzierter Satz2.6 %Lebensmittel, Bücher, Medikamente, Zeitungen
Sondersatz Beherbergung3.8 %Hotellerie inkl. Frühstück

Aktuelle Detailregelungen stehen auf estv.admin.ch und fedlex.admin.ch .

Anwendungsbereich des Normalsatzes

Der Normalsatz gilt für alle steuerbaren Umsätze, die nicht ausdrücklich einem anderen Satz zugewiesen sind. Beispiele:

  • Beratungs- und Planungsleistungen
  • Verkauf von Elektronik, Kleidung, Möbeln
  • Restaurant-Leistungen (vor Ort)
  • Software, Lizenzen, IT-Dienstleistungen
  • Handwerksleistungen

Reduzierter Satz von 2.6 %

Der reduzierte Satz erfasst Güter und Leistungen des täglichen Bedarfs:

  • Lebensmittel und alkoholfreie Getränke
  • Bücher, Zeitungen, Zeitschriften (auch elektronisch)
  • Medikamente
  • Saatgut, Düngemittel
  • Tierfutter und lebende Tiere

Wer Lebensmittel im Restaurant verzehrt, zahlt jedoch den Normalsatz. Take-away ist reduziert, sofern die richtige Trennung erfolgt.

Sondersatz Beherbergung

Der Sondersatz von 3.8 % gilt ausschliesslich für Beherbergungsleistungen, einschliesslich Frühstück. Pauschalangebote (z. B. Halbpension) müssen aufgeteilt oder zum Normalsatz versteuert werden.

Übergangsregeln 2023/2024

Für Leistungen, die teils 2023 (alte Sätze 7.7 % / 2.5 % / 3.7 %) und teils 2024 erbracht wurden, gilt der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Anzahlungen und Schlussrechnungen müssen entsprechend aufgeteilt werden. Mehr dazu im Ratgeber zur Periodenabgrenzung beim Monatsabschluss .

Auswirkungen auf die Rechnung

Auf jeder Rechnung muss klar erkennbar sein:

  • Steuersatz pro Position
  • Steuerbetrag in CHF
  • MWST-Nummer mit Zusatz «MWST»
  • bei mehreren Sätzen: Aufteilung pro Satz
  • Gesamtbetrag mit MWST

Mehr dazu im Beitrag zu Pflichtangaben auf einer Rechnung .

Folgen für die Buchhaltung

Die richtige Zuordnung erfolgt am sichersten über klar gepflegte MWST-Codes in der Buchhaltung . Eine ordentliche doppelte Buchführung trennt die Sätze automatisch auf separate Konten.

Praxis-Tipps

  • bei neuen Produkten den Satz vor dem ersten Verkauf prüfen
  • Mischlieferungen separat ausweisen
  • Anzahlungen mit korrektem Stichtag erfassen
  • bei der Saldosteuersatzmethode trotzdem den korrekten Satz auf der Rechnung
  • Aktualisierungen auf estv.admin.ch regelmässig prüfen

Fazit

Die richtigen Sätze auf der Rechnung sind eine Frage der Sauberkeit. ReAI ordnet sie automatisch zu. Preise ansehen .