OR-Rechnungslegung (Art. 957–963b) verstehen
Übersicht zu Buchführungs- und Rechnungslegungspflichten nach Schweizer OR Art. 957–963b mit Schwellen und Inhalten.
Die OR-Rechnungslegung in den Artikeln 957 bis 963b regelt, wer in der Schweiz Bücher führen muss und wie der Jahresabschluss auszusehen hat. Sie gilt seit 2013 in dieser Fassung und ersetzt die früheren Bestimmungen.
Pflicht zur Buchführung
| Art des Unternehmens | Anforderung |
|---|---|
| Einzelfirmen / Personengesellschaften unter 500'000 CHF Umsatz | einfache Buchführung („Milchbüechli-Rechnung") |
| Einzelfirmen / Personengesellschaften ab 500'000 CHF Umsatz | doppelte Buchführung |
| Juristische Personen (GmbH, AG, Genossenschaft) | doppelte Buchführung |
| Vereine und Stiftungen | je nach Grösse |
Mehr dazu im Beitrag zur doppelten Buchführung .
Inhalt der einfachen Rechnungslegung
Wer unter 500'000 CHF Umsatz liegt, kann eine vereinfachte Form führen. Pflicht sind:
- Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben
- Aufstellung über die Vermögenslage
- ergänzende Inventarverzeichnisse
- Belege für sieben Jahre, Jahresrechnung für zehn Jahre
Die einfache Rechnungslegung ist transparent, aber nicht für jede Steuerverwaltung in jeder Form akzeptiert.
Inhalt der ordentlichen Rechnungslegung
Die doppelte Buchführung umfasst:
- Bilanz mit Aktiven und Passiven
- Erfolgsrechnung nach Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren
- Anhang mit Erläuterungen
Bei grösseren Unternehmen kommen Geldflussrechnung und Lagebericht hinzu.
Schwellen für grössere Unternehmen (Art. 961)
Wer zwei der folgenden Schwellen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet, hat zusätzliche Pflichten:
- Bilanzsumme von 20 Mio. CHF
- Umsatzerlös von 40 Mio. CHF
- 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
Diese Unternehmen müssen Geldflussrechnung, Lagebericht und teilweise Konzernrechnung erstellen. Die Werte stehen auf fedlex.admin.ch in Art. 961 OR.
Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung erfolgt nach kaufmännischen Grundsätzen:
- Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Wesentlichkeit
- Vorsichtsprinzip (Niederstwertprinzip bei Aktiven, Höchstwertprinzip bei Passiven)
- Einzelbewertung
- Stetigkeit der Darstellung
- Bruttoprinzip (keine willkürliche Verrechnung)
Anerkannte Standards
Über das OR hinaus dürfen Unternehmen anerkannte Standards anwenden, etwa Swiss GAAP FER, IFRS oder US GAAP. Pflicht zur Anwendung haben unter anderem börsenkotierte Gesellschaften und grössere Genossenschaften.
Praxis-Empfehlungen
- jährlicher Abschluss innerhalb von sechs Monaten
- klare interne Kompetenzregelung für Buchungsfreigaben
- Verbindung zur Schweizer KMU-Kontenrahmen
- Aufbewahrungspflicht beachten (zehn Jahre für Jahresrechnung)
- bei Wechsel der Bewertungsmethode Erklärung im Anhang
- jährliche Plausibilitätsprüfung über den Jahresabschluss für kleine Unternehmen
Fazit
Die OR-Rechnungslegung gibt Schweizer KMU einen klaren Rahmen. Wer ihn versteht, vermeidet Diskussionen mit Revisor und Steuerverwaltung. ReAI bildet OR-konforme Strukturen direkt in der Software ab. Preise ansehen .