Pauschalbesteuerung für Selbständige im Ausland
Pauschalbesteuerung in der Schweiz, mit Voraussetzungen und Bemessung nach dem Lebensaufwand.
Die Pauschalbesteuerung (Aufwandbesteuerung) ist eine Sonderform der Einkommens- und Vermögensbesteuerung in der Schweiz für ausländische Personen, die keine Erwerbstätigkeit im Inland ausüben. Selbständige im Ausland können sie unter bestimmten Voraussetzungen wählen.
Voraussetzungen
| Kriterium | Inhalt |
|---|---|
| Staatsangehörigkeit | nicht Schweizer Bürger |
| Wohnsitz | erstmaliger oder nach 10 Jahren wieder begründeter Wohnsitz in CH |
| Erwerbstätigkeit | keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz |
| Bemessung | Lebensaufwand statt Einkommen |
| Mindestgrenze (Bund) | 421'700 CHF (Stand aktuell) |
Quelle: Art. 14 DBG. Aktuelle Werte siehe estv.admin.ch und fedlex.admin.ch .
Bemessungsgrundlage
Anstelle des effektiven Einkommens wird auf den Lebensaufwand abgestellt. Bemessen wird nach:
- siebenfacher Wohnungsmiete oder Eigenmietwert
- mindestens dreifachem Pensionspreis bei Hotelaufenthalt
- mindestens 421'700 CHF Bundesgrenze
- Vergleichsrechnung mit Einkünften aus CH (Kontrollrechnung)
- Vermögenssteuer ebenfalls auf Pauschalbasis
Bei Erwerbsaufnahme in der Schweiz endet die Pauschalbesteuerung sofort.
Kantonale Unterschiede
Mehrere Kantone haben die Pauschalbesteuerung nach Volksabstimmungen abgeschafft, andere bieten sie weiterhin an. Wer eine Pauschalbesteuerung erwägt, sollte die Wahl des Kantons sorgfältig prüfen:
- abgeschafft: ZH, BS, BL, AR, SH
- weiter zugelassen: VD, VS, GE, TI, LU u. a.
- unterschiedliche Mindestgrenzen
- unterschiedliche Multiplikatoren
- jährliche Anpassung möglich
Verhältnis zu anderen Besteuerungsformen
Wer hingegen in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit als Selbständiger oder über eine GmbH aufnimmt, verliert das Recht auf Pauschalbesteuerung. Auch Grenzgänger fallen nicht darunter, siehe Beitrag zu Grenzgänger Steuerregeln .
Verbindung zu Sozialversicherungen
Pauschalbesteuerte Personen sind in der Regel nicht erwerbstätig in der Schweiz. AHV-Beiträge fallen nur als Nichterwerbstätige an, mit eigener Bemessung nach Vermögen und Renteneinkommen. Mehr zu den AHV-Pflichten steht im Beitrag zu AHV/IV/EO-Beiträge .
Vor- und Nachteile
- Planungssicherheit durch fixe Bemessung
- administrative Vereinfachung ohne globale Einkünfte
- politisch umstritten und teils abgeschafft
- kein Erwerb in der Schweiz möglich
- Kontrollrechnung kann zu höherer Steuer führen
Praxis-Tipps
- Wahl des Wohnsitzkantons frühzeitig prüfen
- Verfügung über Pauschale beim Steueramt einholen
- Vermögensanlagen schweizweit dokumentieren
- internationale Steuerberatung empfohlen
- jährliche Vergleichsrechnung dokumentieren
Fazit
Die Pauschalbesteuerung ist ein Spezialinstrument für vermögende Ausländer ohne Erwerb in der Schweiz. Sie ersetzt nicht eine sorgfältige Steuer- und Vermögensplanung. Wer eine moderne Buchhaltungslösung sucht, findet die passende unter Preise ansehen .