Wenn Schweizer Mitarbeitende im Ausland tätig sind, stellt sich die Frage, in welchem Sozialversicherungssystem sie weiter versichert sind. Eine klare Regelung ist Pflicht, sonst drohen Doppelbeitragspflicht oder Versicherungslücken.

Drei Hauptkonstellationen

KonstellationRegelungBescheinigung
Entsendung in EU/EFTAweiter CH-versichertA1-Bescheinigung
Entsendung in Vertragsstaatweiter CH-versichertCoC (Certificate of Coverage)
Entsendung in Drittstaat ohne Abkommenje nach Recht beider StaatenEinzelfallprüfung
Lokale Anstellung im AuslandWechsel ins AuslandAbmeldung von AHV

Quellen: bsv.admin.ch und ahv-iv.ch .

A1-Bescheinigung in der EU/EFTA

Bei Entsendung in einen EU/EFTA-Staat bleibt der Mitarbeiter im Schweizer System versichert, wenn die Entsendung nicht länger als 24 Monate dauert. Pflicht:

  • Antrag auf A1-Bescheinigung bei der Ausgleichskasse
  • Bestätigung im Voraus, vor Reise
  • Verlängerung bei längeren Einsätzen möglich
  • Mitarbeiter führt Bescheinigung mit
  • Pflicht auch bei kurzen Geschäftsreisen

Ohne A1 droht im Zielland sofortige Sozialversicherungspflicht.

Drittstaaten und CoC

Mit ausgewählten Drittstaaten bestehen bilaterale Abkommen (z. B. USA, Japan, Kanada). Hier wird ein CoC ausgestellt. Mit Staaten ohne Abkommen kann es zur Doppelbeitragspflicht kommen.

  • Liste der Vertragsstaaten beim BSV
  • Antrag mind. 2 Monate vor Einsatz
  • in Drittländern oft AHV-Pflicht freiwillig fortsetzen
  • Pensionskasse separat regeln
  • Quellensteuer im Zielland prüfen

Pensionskasse und 2. Säule

Die berufliche Vorsorge unterliegt eigenen Regeln. Bei kurzer Entsendung läuft die BVG-Versicherung in der Regel weiter. Bei dauerhafter Auslandstätigkeit prüfen:

  • freiwillige Weiterversicherung in CH
  • Abmeldung und Auszahlung
  • WEF-Vorbezug
  • länderspezifische Vorsorgeangebote

Lohn und Steuer

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber bleibt für korrekte Anmeldungen verantwortlich:

  • A1 oder CoC vor Einsatz beantragen
  • Lohnbuchhaltung anpassen
  • Betriebsunfallversicherung prüfen
  • Krankenkassendeckung im Ausland
  • Reise- und Sicherheitskonzept

Häufige Fehler

  • A1 vergessen, vor allem bei Tagesreisen
  • Pensionskasse läuft trotz Abmeldung weiter ohne Lohn
  • BVG-Lücke bei längerer Entsendung
  • Quellensteuer im Zielland nicht berücksichtigt
  • Krankenkassen-Doppelversicherung

Fazit

Auslandseinsätze sind machbar, aber nur mit präziser Vorbereitung. Wer A1, CoC und Pensionskasse zentral steuert, vermeidet Beitragslücken und Bussen. Wer die Lohnverrechnung an ReAI übergeben möchte, findet die passende Lösung unter Preise ansehen .