Die Schweiz erhebt drei verschiedene Stempelabgaben: die Emissionsabgabe auf Eigenkapital, die Umsatzabgabe auf Wertpapiergeschäfte und die Stempelabgabe auf Versicherungsprämien. Sie betreffen primär Kapitalgesellschaften und Banken.

Übersicht

AbgabeBemessungSatz
EmissionsabgabeEigenkapital über 1 Mio. CHF1,0 %
UmsatzabgabeSchweizer Wertpapiere0,15 %
UmsatzabgabeAusländische Wertpapiere0,30 %
Stempelabgabe VersicherungSchadenversicherungsprämie5,0 %

Quelle: Stempelabgabengesetz (StG), siehe fedlex.admin.ch und estv.admin.ch .

Emissionsabgabe

Die Emissionsabgabe trifft die Ausgabe und Erhöhung des Eigenkapitals an inländischen Kapitalgesellschaften. Wesentliche Punkte:

  • Freibetrag von 1 Mio. CHF auf das Eigenkapital
  • Satz 1 % auf darüber liegenden Anteil
  • Anwendung bei Gründung, Kapitalerhöhung, Sanierungsbeiträgen
  • ausgenommen: Sanierungsleistungen unter besonderen Bedingungen
  • Erfassung im Beschluss der Generalversammlung

Bei Holdingstrukturen ist eine sorgfältige Planung sinnvoll, siehe Holdingstruktur und Steuerprivilegien .

Umsatzabgabe

Die Umsatzabgabe wird auf den entgeltlichen Eigentumsübergang von steuerbaren Wertpapieren erhoben, wenn ein Effektenhändler beteiligt ist. Effektenhändler im Sinn des Gesetzes sind unter anderem:

  • Banken
  • Wertpapierhäuser
  • Schweizer Lebensversicherungen
  • Anlagestiftungen
  • Gesellschaften mit Buchwert steuerbare Urkunden über 10 Mio. CHF

Die Sätze betragen 0,15 % für Schweizer und 0,30 % für ausländische Titel. Verkäufer und Käufer schulden je die Hälfte.

Versicherungsabgabe

Auf Schweizer Schadenversicherungen wird eine Stempelabgabe von 5 % erhoben, auf Lebensversicherungen 2,5 %. Die Versicherungsgesellschaft führt die Abgabe direkt ab.

  • Schadenversicherung 5 %
  • rückkaufsfähige Lebensversicherung 2,5 %
  • ausgenommen: AHV/IV/EO, BVG, Krankenversicherung
  • Verbindung zu BVG-Pensionskasse relevant
  • für KMU vor allem versteckter Kostenpunkt

Auswirkungen für KMU

Die Stempelabgaben sind bei KMU oft nicht im Fokus. Trotzdem sollten Gründer und Unternehmer die Abgaben beachten:

  • Gründung mit Kapital über 1 Mio. CHF: Emissionsabgabe planen
  • Kapitalerhöhungen sorgfältig timen
  • Sanierungsleistungen prüfen, ob Befreiung greift
  • Versicherungsabgabe in Prämien einkalkulieren
  • internationale Strukturen mit Steuerberater abstimmen

Buchhaltung

In der Doppelten Buchführung werden Stempelabgaben als Aufwand oder als Anschaffungsnebenkosten erfasst. Die Belege sind im Buchhaltungssystem zu archivieren.

Häufige Fehler

  • Freibetrag bei Emissionsabgabe ignoriert
  • Sanierungsbefreiung nicht beantragt
  • Umsatzabgabe bei internationalen Transaktionen vergessen
  • doppelte Erfassung bei Konsolidierung
  • Versicherungsprämie ohne Stempelabgaben-Berücksichtigung kalkuliert

Fazit

Die Stempelabgaben sind im Schweizer Steuersystem Sondervorschriften, die KMU zwar selten, aber an entscheidenden Stellen treffen. Eine vorausschauende Planung lohnt sich. Wer die Buchhaltung professionell aufstellen möchte, findet die passende Lösung unter Preise ansehen .