Stille Reserven sind in der Schweiz ein wesentliches Element der Bilanzgestaltung. Sie entstehen, wenn Aktiven unterbewertet oder Passiven überbewertet werden. Das Schweizer Obligationenrecht erlaubt sie ausdrücklich, solange ein “true and fair” Bild nicht unterschritten wird.

Arten stiller Reserven

ArtEntstehungBeispiel
Zwangsreservengesetzlich vorgegebenAbschreibung über betriebsnotwendiges Mass
Ermessensreserveninnerhalb der Bewertungsspielräumekonservative Vorratsbewertung
Willkürreservenbewusst gebildet, früher zulässignicht mehr zulässig nach OR-Revision
VerschleierungsreservenunzulässigVerstoss gegen Klarheit

Rechtsgrundlage: Art. 960 ff. OR und Art. 957 ff. OR. Texte siehe fedlex.admin.ch .

Bildung stiller Reserven

Stille Reserven entstehen durch:

  • Sofortabschreibung bei Zugang
  • Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen (z. B. Delkredere bis 10 %)
  • Vorratsbewertung zum tieferen Wert
  • Höhere Rückstellungen für drohende Verluste
  • Aktivierungsverzicht bei selbst geschaffenen Werten

Wichtig ist die kontinuierliche Anwendung der Bewertungsregeln, damit das Stetigkeitsprinzip gewahrt bleibt.

Auflösung und Steuer

Wenn stille Reserven aufgelöst werden, entsteht steuerbarer Gewinn. Wer Reserven nach mehreren Jahren auflöst, sollte die Auswirkungen auf:

vorab prüfen.

Offenlegungspflicht

Bei wesentlicher Auflösung ist im Anhang anzugeben, dass stille Reserven aufgelöst wurden. Eine konkrete Bezifferung ist nicht erforderlich. Die OR-Revision 2013 hat hier mehr Transparenz geschaffen, ohne die Bewertungsspielräume aufzuheben. Mehr zur Rechnungslegung steht im Beitrag zu OR-Rechnungslegung 957-963b .

Praxisbeispiel

  • Vorräte buchhalterisch zu 60'000 CHF, Marktwert 100'000 CHF
  • stille Reserve 40'000 CHF
  • Verkauf der Ware ergibt Erlös zum Marktwert
  • Auflösung der stillen Reserve führt zu höherem Gewinn
  • höhere Steuerbelastung im Verkaufsjahr

Häufige Fehler

  • jährliche Schwankungen in der Bildung ohne Begründung
  • Verstoss gegen Stetigkeitsprinzip
  • fehlende Dokumentation der Bewertungsmethoden
  • nicht offengelegte wesentliche Auflösungen
  • Vermischung mit gesetzlichen Reserven

Fazit

Stille Reserven sind ein anerkanntes Element der Schweizer Rechnungslegung und ein Werkzeug zur Glättung von Ergebnissen. Eine ordentliche Doppelte Buchführung und ein klarer KMU-Kontenrahmen bilden die Grundlage. Wer die Buchhaltung professionell aufstellen möchte, findet die passende Lösung unter Preise ansehen .