Verlustverrechnung über 7 Jahre in der Schweiz
Verlustverrechnung in der Schweiz, von der Bildung des Verlusts bis zur Anrechnung in folgenden Jahren.
Schweizer Unternehmen können steuerliche Verluste während sieben Jahren mit zukünftigen Gewinnen verrechnen. Diese Regelung mildert Schwankungen und erleichtert insbesondere Start-ups die Steuerplanung.
Grundregel
| Aspekt | Inhalt |
|---|---|
| Frist | 7 Jahre nach Verlustentstehung |
| Reihenfolge | älteste Verluste zuerst |
| Anwendung | direkte Bundessteuer und Kantonssteuern |
| Begünstigte | juristische Personen und Selbständigerwerbende |
| Vortrag | nicht handelbar oder übertragbar |
Rechtsgrundlage: Art. 31 und Art. 67 DBG. Texte siehe fedlex.admin.ch und estv.admin.ch .
Wer profitiert?
Sowohl AGs und GmbHs als auch Einzelfirmen und Personengesellschaften können Verluste vortragen:
- Kapitalgesellschaften: Verlustvortrag wirkt gegen künftige steuerbare Gewinne
- Einzelfirmen: Verlust wirkt sich auf das übrige Einkommen aus
- Holdings: Verluste auf Stufe Holding möglich
- Verluste aus Liegenschaften: Sonderregel je Kanton
- Sanierung: spezielle Regeln nach Art. 67 Abs. 2 DBG
Mehr zur Wahl der Rechtsform steht in den Beiträgen zu Selbständig machen und GmbH gründen .
Reihenfolge der Verrechnung
Bei mehreren Verlustjahren wird der älteste Verlust zuerst verrechnet:
- 7-Jahres-Frist je Verlustjahr separat
- pro Jahr nur bis zur Höhe des steuerbaren Gewinns
- Restverluste bleiben bis Fristablauf bestehen
- nach Fristablauf verfallen sie endgültig
- bei Sanierungsleistungen unbeschränkter Vortrag möglich
Praxisbeispiel
Eine GmbH erzielt 2020 einen Verlust von 100'000 CHF. In den Folgejahren:
- 2021: Verlust 30'000 CHF, kein Abzug
- 2022: Gewinn 50'000 CHF → Verrechnung mit 2020-Verlust
- 2023: Gewinn 60'000 CHF → Restverlust 2020 (50'000) abziehen
- 2024: Gewinn 40'000 CHF → 2021-Verlust verrechnen
- 2027: Frist für 2020 läuft ab, allfälliger Rest verfällt
Buchhaltung und Steuererklärung
Die Verluste werden in der jährlichen Steuererklärung als Vortrag deklariert. Voraussetzung ist eine ordentliche Doppelte Buchführung nach OR und ein klar geführter KMU-Kontenrahmen . Der Steuerberater dokumentiert die Verlustsalden in einer Verlust-Übersicht.
Sonderfälle
- Wechsel der Rechtsform
- Mantelhandel (Verlustkauf): nicht zulässig
- Sanierungsfälle mit unbeschränktem Vortrag
- Beteiligungsabschreibungen
- internationale Verluste mit Doppelbesteuerungsabkommen
Fazit
Die 7-Jahres-Verlustverrechnung ist ein wichtiges Instrument der Steuerplanung in der Schweiz. Wer in den ersten Jahren Verluste schreibt, sollte die Salden präzise dokumentieren. Wer die Buchhaltung professionell aufstellen möchte, findet die passende Lösung unter Preise ansehen .