Vorsteuerkürzung bei gemischter Verwendung
Vorsteuerkürzung in der Schweiz bei gemischter Verwendung, mit Methoden zur Korrektur.
Wer als Schweizer Unternehmen sowohl steuerbare als auch von der MWST ausgenommene Leistungen erbringt, muss die Vorsteuer kürzen. Die korrekte Berechnung schützt vor Nachforderungen und Bussen bei einer Kontrolle der ESTV.
Wann ist eine Kürzung nötig?
| Situation | Vorsteuerkürzung |
|---|---|
| ausschliesslich steuerbare Leistungen | nein, voller Abzug |
| ausschliesslich ausgenommene Leistungen (z. B. Banken, Bildung) | kein Abzug |
| Mischbetrieb (z. B. Vermietung mit Restaurant) | ja, anteilig |
| Subventionen oder Spenden mit Bezug | ja, gekürzt |
| Privatanteil (z. B. Geschäftsfahrzeug ) | ja |
Rechtsgrundlage: Art. 30 MWSTG, abrufbar auf fedlex.admin.ch .
Methoden der Kürzung
Die ESTV erlaubt verschiedene Methoden:
- Effektive Methode: tatsächliche Zuordnung pro Aufwand
- Pauschalmethode: bestimmte Branchen mit fixen Sätzen
- Annäherungsweise Ermittlung: Umsatzschlüssel
- Kombination von Methoden zulässig
- Wahl muss konsistent angewendet werden
Die gewählte Methode muss in den Unterlagen dokumentiert sein und über mehrere Jahre nachvollziehbar bleiben.
Beispiel Mischbetrieb
Ein Schweizer Verein betreibt ein steuerbares Restaurant und bietet daneben ausgenommene Bildungskurse an. Der Anteil der ausgenommenen Umsätze beträgt 30 %. Vorsteuern aus gemeinschaftlichen Aufwendungen wie Miete, Strom, Reinigung sind dann zu 30 % zu kürzen.
- Erfassung aller Vorsteuern brutto
- Identifikation gemischt genutzter Aufwände
- Anwendung des Umsatzschlüssels (70/30)
- Buchung der Kürzung im MWST-Konto
- Erfassung in MWST-Abrechnung in Ziffer 415
Eigenverbrauch und Einlageentsteuerung
Neben der Kürzung gibt es zwei weitere Korrekturen:
- Eigenverbrauch: bei Übergang zu nicht-steuerbarem Bereich, Vorsteuer ist nachzuversteuern
- Einlageentsteuerung: bei Übergang in steuerbaren Bereich, Vorsteuer kann nachträglich geltend gemacht werden
- beide Vorgänge erfordern eine zeitliche Abgrenzung
- Anlagegüter über 5 Jahre, Liegenschaften über 20 Jahre relevant
- ordentliche Doppelte Buchführung als Basis
Praxis-Tipps
- jährliche Korrektur statt unterjährige Schätzung
- Belege getrennt nach Verwendung archivieren
- Methode dokumentieren und mehrere Jahre einhalten
- bei Liegenschaften besondere Vorsicht
- bei Subventionen frühzeitig ESTV anfragen
Fazit
Die Vorsteuerkürzung ist anspruchsvoll, aber gut handhabbar mit klaren Methoden und sauberer Buchhaltung. Wer die laufende MWST-Abrechnung und die doppelte Buchführung sauber aufsetzt, kommt sicher durch jede ESTV-Kontrolle. Wer die Buchhaltung professionell aufstellen möchte, findet die passende Lösung unter Preise ansehen .